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Kurzbezeichnung

Abfallentsorgungs- und -gebührensatzung Landkreis Barnim

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim vom 6. Mai 2011 und Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim vom 28. November 2012

Rechtsebene

Eberswalde und Trampe

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass der Landkreis Barnim, dem neben der Kreisstadt Eberswalde auch die Gemeinde Breydin mit ihrem Ortsteil Trampe angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle betreibt. Sie regelt neben dem Umfang der Abfallentsorgung insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der Leistungen, Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung sowie die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen nach dem Prinzip des Kostendeckungsgebots Abfallentsorgungsgebühren zu erheben. Sie legt insbesondere den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallentsorgungssatzung

URL-Adresse

http://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/Bereich_Landrat/Kreisrecht/7_%C3%96ffentliche_Einrichtungen/70-10.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

1. Änderungssatzung zur Abfallentsorgungssatzung

URL-Adresse

http://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/Bereich_Landrat/Kreisrecht/7_%C3%96ffentliche_Einrichtungen/70-10-1.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung

URL-Adresse

http://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/Bereich_Landrat/Kreisrecht/7_%C3%96ffentliche_Einrichtungen/70-11_neu.pdf

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