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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen vom 25. Oktober 1994 |
Kerninhalte | Mit diesem Gesetz (Nachfolgegesetz des Warenzeichengesetzes) werden geschützt: - Marken (Zeichen, Wörter, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, die Form einer Ware, ihre Verpackung und andere Aufmachungen mit Farben und Farbzusammenstellungen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden)
- geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel)
- geographische Herkunftsangaben (Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden)
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Links zur Rechtsänderung | Review vom 09. November 2020 |