Link zum Rechtstext | Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Einsichtnahme in das Transparenzregister vom 19. Dezember 2017 |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt fest, dass die Einsichtnahme in das Transparenzregister ausschließlich über die Internetseite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) möglich ist. Sie regelt zudem die Pflichten der registerführenden Stelle. Diese hat unter anderem zu gewährleisten, dass die im Transparenzregister zugänglichen Daten
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