Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 15. Juli 1957 |
Link zum Rechtstext | AnschlussbahnenVO |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für alle Anschlussbahnen. Sie enthält unter anderem Regelungen zu Eisenbahnanlagen, zu Fahrzeugen und maschinellen Anlagen sowie zum Bahnbetrieb. |