Link zum Rechtstext | Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 7. Juli 2011 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt, wenn Spielzeug auf dem Markt bereitgestellt wird. Sie normiert die besonderen Kennzeichnungs- und Informationspflichten der Hersteller sowie die Pflichten der Einführer und Händler. Sie legt zudem die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an Spielzeug fest. |
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