Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 mit Wasserlieferungsbedingungen des OOWV als ergänzende Vertragsbestimmungen zur AVBWasserV (Stand per Gültigkeit 1. Dezember 2016) |
Link | https://www.oowv.de/fileadmin/user_upload/2011/downloads/39-1_AVBWasserV_170118.pdf |
Kerninhalte | Diese Wasserlieferungsbedingungen bestimmen, dass der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband in Brake/Unterweser (OOWV), dem sich der Landkreis Vechta, zu dem die Stadt Damme gehört, und die Stadt Dinklage angeschlossen hat, die Aufgabe hat, in seinem Gebiet Trink- und Brauchwasser zu beschaffen und bereitzustellen. Sie regeln in Ergänzung der AVBWasserV des Bundes unter anderem den Wasserbezugspreis, den Hausanschluss und die Kundenanlagen sowie die technischen Anschlussbedingungen. |
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