Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Wasserlieferungsbedingungen des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) als ergänzende Vertragsbestimmungen zur AVBWasserV vom 17. Dezember 1990 |
Kerninhalte | Diese Wasserlieferungsbedingungen bestimmen, dass der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband in Brake/Unterweser (OOWV), dem sich der Landkreis Vechta, zu dem die Stadt Damme gehört, angeschlossen hat, die Aufgabe hat, in seinem Gebiet Trink- und Brauchwasser zu beschaffen und bereitzustellen. Sie regeln in Ergänzung der AVBWasserV des Bundes unter anderem den Wasserbezugspreis, den Hausanschluss und die Kundenanlagen sowie die technischen Anschlussbedingungen. |
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