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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 und nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung vom 20. September 2008 |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt als zuständige Behörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1432/2007, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, das auch zuständige Behörde nach der Verordnung (EG) Nr. 92/2005 ist, und im Übrigen die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. Als zuständige Behörden nach der TierNebV benennt sie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, soweit es um die Erfassung der zugelassenen Betriebe geht, im Übrigen die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. |