Skip to end of metadata
Go to start of metadata
You are viewing an old version of this page. View the current version.
Compare with Current
View Page History
« Previous
Version 8
Next »
Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 13. November 2019 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser sowie für Teile dieser Gewässer und für das nicht aus Quellen wild abfließende Wasser und normiert die Konformität seiner Durchführung mit den Zielen der Wasserwirtschaft. Es teilt die oberirdischen Gewässer und Küstengewässer in zwei Ordnungen ein, legt neben dem Gemeingebrauch erlaubnisfreie Benutzungen fest und regelt die Eigentumsverhältnisse an den Gewässern sowie deren Ausbau- und Unterhaltungspflichten. Es bestimmt das Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten, regelt den Küstenschutz und die Gewässeraufsicht sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben der Wasser- und Küstenschutzbehörden und beinhaltet verkehrsrechtliche Vorschriften für die Gewässerbenutzung. |
Tags | LandesWaG SH; LWassG SH; LWasserG SH; LandesWassG SH; LandesWasserG SH; LWaG SH |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 05. August 2020 |