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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hamburgisches Abwassergesetz in der Fassung vom 24. Juli 2001

Link zum Rechtstext

Abwassergesetz Hamburg

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Abwasserbeseitigung für die Freie und Hansestadt Hamburg.

Es bestimmt, dass unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser so zu erfolgen hat, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt, insbesondere die Gesundheit der Menschen nicht gefährdet wird und eine Verunreinigung der Gewässer und des Bodens oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist.

 

 

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