Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 8 Next »

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011

Link zum Rechtstext

Weingesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt den Anbau, das Verarbeiten, das Inverkehrbringen und die Absatzförderung von Wein und sonstigen Erzeugnissen des Weinbaus.

Es gilt grundsätzlich nicht für das Verarbeiten und das Inverkehrbringen von

  • Weintrauben, die nicht zur Herstellung von Erzeugnissen bestimmt sind,
  • Traubensaft,
  • konzentriertem Traubensaft und
  • Weinessig.
Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. September 2021
Review vom 09. August 2021
Review vom 08. Juni 2021 
Review vom 11. Februar 2021
Review vom 01. Dezember 2020

  • No labels