Kurzbezeichnung | Abfallwirtschafts- + Abfallgebührensatzung Erfurt |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Landeshauptstadt Erfurt und Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt, beide vom 3. Dezember 2015 |
Rechtsebene | Erfurt (einschl. OT Linderbach) |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt für die Landeshauptstadt Erfurt, dass die Abfallentsorgung neben der Abfallberatung die Abfallverwertung und -beseitigung sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen umfasst. Sie legt fest, dass die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine öffentliche Einrichtung betreibt. Die Abfallgebührensatzung berechtigt die Stadt Erfurt, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt insbesondere die Gebührenmaßstäbe und die Gebührensätze fest. |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
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Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
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