Link zum Rechtstext | Triebfahrzeugführerscheinverordnung |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Prüfungsorganisation gemäß § 15 TfV | Register über die Anerkennung von Personen und Stellen für die Prüfungen |
Ausbildungsstellen gemäß § 14 TfV | Register der anerkannten Schulungseinrichtungen und Personen und Stellen für die Ausbildung |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Ausbildung von Triebfahrzeugführern, die Erteilung von Triebfahrzeugführerscheinen und Zusatzbescheinigungen, die Registerführung und die Überwachung für Triebfahrzeugführer, die Triebfahrzeuge für Eisenbahnen, die eine Sicherheitsbescheinigung oder eine Sicherheitsgenehmigung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz benötigen, auf öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen bewegen, sowie die Anerkennung der Ausbildungsorganisation von sonstigem, mit sicherheitsrelevanten betrieblichen Aufgaben betrautem Eisenbahnpersonal. Sie findet keine Anwendung innerhalb des Bereichs von Serviceeinrichtungen. |
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