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Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und -gebührensatzung Landkreis Prignitz |
Bezeichnung | Satzung des Landkreises Prignitz über die Abfallentsorgung und Satzung des Landkreises Prignitz über die Abfallgebühren, beide vom 09. Dezember 2021 |
Rechtsebene | Pritzwalk - Landkreis Prignitz |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Landkreis Prignitz, dem die Stadt Pritzwalk angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz die Entsorgung von in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfällen aus privaten Haushalten und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungszwang, Überlassungspflicht und die Einsammlung von Abfällen. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung Benutzungsgebühren (Grund- und Behälterleerungsgebühr) zur Deckung seiner Aufwendungen zu erheben. Sie legt unter anderem Gebührenmaßstab und Gebührensatz fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Oktober 2022 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
URL-Adresse | |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
URL-Adresse | https://www.landkreis-prignitz.de/globalcontent/documents/landkreis-verwaltung/kreisrecht/abfallgebuehrensatzung_2022.pdf |
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