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Chemikalien-Verbotsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz vom 20. Januar 2017

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten, nach dem Chemikaliengesetz. Sie regelt zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen

  • Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten,
  • Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische einzuhalten sind.
TagsChemVerbotsVO; ChemVerbV; ChemVerbVO; ChemiVerbV; ChemiVerbVO; ChemiVerbotsV; ChemiVerbotsVOLinks zur Rechtsänderung
Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAufbwSum_Diverse; BetrIng_SumGfstoff; F2_SumGfstoff_2; F2_SumOrganisation; FaSi_Gfstoff_Sum_4; FM_Gfstoff_Sum_4; FM_SumOrg; Inst_Gfstoff_Sum_4; Inst_SumOrg_3; ProdS_SumChem
Links zur Rechtsänderung

Review vom 15. Februar 2024
Review vom 01. Februar 2022
Review vom 1. Juli 2020

 

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