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Link zum Rechtstext | Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen. Sie betrifft insbesondere die Gefährdungen der Augen und der Haut. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | AufbwSum_Strahlenschutz2; ElektroF_SumGefährdb; F1_SumBeauft2; F2_SumBeauft; F2_SumGefährdb; F2_SumKennz; F2_SumUnterweisung; FaSi_SumGefährdb; FaSi_SumKenn; FaSi_SumUnterweisung; FM_SumBeauft; FM_SumGefährdb; FM_SumKenn; FM_SumUnterweisung; Inst_SumBeauft; Inst_SumGefährdb; Inst_SumKenn; Inst_SumUnterweisung |
Tags | OptStrV; OptStrahlV; OStrahlV; ArbSchVkoS; ArbSchVkünstloS; ArbSchVkoptS; ArbSchVkoStrahl; ArbSchVkünstoptStrahl; ArbSchVOkoS; ArbSchVOkünstloS; ArbSchVOkoptS; ArbSchVOkoStrahl; ArbSchVOkünstoptStrahl; ASVKOS; ASVOKOS |
Links zur Rechtsänderung |
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