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Link zum Rechtstext | Gebührenordnung für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotoren |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Neunundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 22. Mai 2000 |
Kerninhalte | Für Amtshandlungen nach der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem Gebührentarif für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotoren. |
Tags | 29. Bundesimmissionsschutzverordnung; Neunundzwanzigste Bundesimmissionsschutzverordnung; 29. BundesimmissionsschutzV; Neunundzwanzigste BundesimmissionsschutzV; 29. BundesimmissionsschutzVO; Neunundzwanzigste BundesimmissionsschutzVO |