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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Ausführung des

TierNebGBezeichnung/

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 19. März 2020

Link zum Rechtstext

Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 14. Dezember 2004TierNebG

Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt die Stadt- und Landkreise als Beseitigungspflichtige im Sinne von § 3 Abs. 1 TierNebG vom 25. Januar 2004 und regelt die dient der Umsetzung und Durchführung des Rechts der Europäischen Union sowie des Bundesrechts im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte.
Es regelt Zuständigkeiten, Beseitigungspflicht, Einzugsbereiche, Gebühren und Entgelte sowie Zuständigkeiten.