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Extreme Hitzebelastung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können vom

2

26.

Dezember 2013

Kerninhalte

Diese Arbeitsmedizinische Regel konkretisiert den Begriff „extreme Hitzebelastung“ und beschreibt beispielhaft Tätigkeiten, die durch diese Belastung

November 2020

Kerninhalte

Die AMR 13.1 enthält praxisnahe, einfach zu erfassende Kriterien für die Veranlassung von Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können.

Sie bestimmt zudem, dass Arbeitgeber für Beschäftigte, die einer extremen Hitzebelastung ausgesetzt sind, arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchungen zu veranlassen haben.

 

...

Die AMR konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen des § 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens denselben Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Der Arzt hat diese AMR als dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechende Regel zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 1 S. 1 ArbMedVV).

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenArzt_SumBeauft_2
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Review vom 15. Februar 2021