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/wiki/spaces/KUN/overview Image Removed Image Removed 4 Bund 4.2 Verordnungen

 

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Link zum Rechtstext

Vergabeverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12. April 2016

Kerninhalte

Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der

Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.

 

 

...

dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber.

Sie ist nicht anzuwenden auf

  • die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit,
  • die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen und
  • die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.
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