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Link zum Rechtstext | Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Die tragbaren Leitern (Stand Dezember 1996November 2019) |
Kerninhalte | Diese Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) gilt für den Einsatz, insbesondere zur Menschenrettung. Sie gilt auch für die Ausbildung. Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften wurden zur Anwendung bei allen Feuerwehren des Bundesgebietes zur Einführung empfohlen. Der Inhalt der FwDv kann in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein und muss nicht mit dieser Fassung identisch sein. Die Einführung der FwDv erfolgt in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Terminen und kann mit inhaltlichen Änderungen verbunden sein. Die gültigen Fassungen der einzelnen Bundesländer sind bei dem Link zur Rechtsnorm in §Alexandrina verknüpft. |
Gültige Fassungen der Bundesländer | Der Ausschuß Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat die Feuerwehr-Dienstvorschriften verabschiedet und den Bundesländern zur Einführung empfohlen. Da der AFKzV den Bundesländern eine Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschriften nur empfiehlt, kann der Inhalt der FwDv in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein und muss nicht mit der veröffentlichen Fassung des AFKzV identisch sein. Die Einführung der FwDv erfolgt in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Terminen und kann mit inhaltlichen Änderungen verbunden sein. Zu den gültigen Fassungen der einzelnen Bundesländern: |
Links zur Rechtsänderung |