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Link zum Rechtstext | Ausführungsgesetz zum TierNebG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 19. August 2014 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige im Sinne von § 3 Abs. 1 TierNebG vom 25. Januar 2004, ihre Aufgaben und die Bildung eines Zweckverbands zur Erfüllung dieser Aufgaben. |
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