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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die stoffliche und die energetische Verwertung sowie die Beseitigung von Altholz. Sie gilt für - Erzeuger, Besitzer, Einsammler und Beförderer von Altholz,
- Betreiber von Anlagen, in denen Altholz verwertet oder beseitigt wird,
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, soweit sie Altholz verwerten oder beseitigen, und
- Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, denen Pflichten zur Verwertung oder Beseitigung von Altholz übertragen worden sind.
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Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Abfall_Sum_Getrennthaltung; Abfall_SumAllg; F1_SumAbf; F2_SumAbf |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 1. Juli 2020 |