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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 |
Link zum Rechtstext | AusbEignV |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass Ausbilder und Ausbilderinnen für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen haben. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | HR_SumOrg_3 |