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Link zum Rechtstext | Landeswassergesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom |
Einführung der DIN 1999-100 | Einführung der DIN 1999-100 - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser sowie für Teile dieser Gewässer und für das nicht aus Quellen wild abfließende Wasser und normiert die Konformität seiner Durchführung mit den Zielen der Wasserwirtschaft. Es teilt die oberirdischen Gewässer und Küstengewässer in zwei Ordnungen ein, legt neben dem Gemeingebrauch erlaubnisfreie Benutzungen fest und regelt die Eigentumsverhältnisse an den Gewässern sowie deren Ausbau- und Unterhaltungspflichten. Es bestimmt das Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten, regelt den Küstenschutz und die Gewässeraufsicht sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben der Wasser- und Küstenschutzbehörden und beinhaltet verkehrsrechtliche Vorschriften für die Gewässerbenutzung. Die Einführung der DIN 1999-100 als allgemein anerkannte Regeln der Technik in Schleswig-Holstein ist bei der Rechtsnorm verlinkt. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | WHG_Sum_MoC |
Tags | LandesWaG SH; LWassG SH; LWasserG SH; LandesWassG SH; LandesWasserG SH; LWaG SH |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 11. Januar 2023 |