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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung Saale-Holzland-Kreis

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Siedlungsabfällen des Saale-Holzland-Kreises vom 1912. September 2018 Dezember 2019 und Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung des Saale-Holzland-Kreis vom 1123. Dezember 2019Januar 2020

Rechtsebene

Kahla

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung regelt die Abfallentsorgung durch den Saale-Holzland-Kreis, dem die Stadt Kahla angehört, in seinem Kreisgebiet. Sie bestimmt, dass der Kreis die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger entsorgt. Sie regelt unter anderem den Umfang der Entsorgung sowie den Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Kreis, für die Entsorgung von Abfällen und die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen zur Deckung seiner Kosten Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt insbesondere den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest. Der Saale-Holzland-Kreis ist Mitglied des Zweckverbands Restabfallbehandlung Ostthüringen (ZRO).

Links zur Rechtsänderung

Review vom 17. Dezember 2020 I ; II

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

AbfWS

URL-Adresse

https://www.saaleholzlandkreis.de/fileadmin/user_upload/PDF/2020_PDF/satzung-gebuehren/2019_Abfallwirtschaftssatzung_SHK.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

AbfGS

URL-Adresse

hhttps://www.saaleholzlandkreis.de/fileadmin/user_upload/PDF/2020_PDF/satzung-gebuehren/2020_Abfallgebuehrensatzung_SHK.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

ZRO

URL-Adresse

http://www.zro-ot.de/index.htm

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