/wiki/spaces/KUN/overview 6 Bundesländer
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz vom 10. März 1998 |
Link zum Rechtstext | AIG |
Kerninhalte |
Dieses Gesetz bestimmt, dass jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten hat, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen |
entgegenstehen oder andere Rechtsvorschriften bereichsspezifische Regelungen für einen unbeschränkten Personenkreis enthalten. |
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Links zur Rechtsänderung |