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Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
Landkreis Heilbronn (einschließlich Gebühren) | |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Heilbronn |
vom 09. Dezember 1996, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 11. Dezember |
2023 | |
Rechtsebene | Schwaigern |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Heilbronn, dem die Städte Weinsberg und Neckarsulm sowie die Gemeinde Schwaigern angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang und berechtigt den Landkreis, zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren zu erheben. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2024 Review vom 04. Juli 2022 Review vom 05. April 2021 |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Landkreis Heilbronn |
URL-Adresse | https://www.landkreis-heilbronn.de/2023-11-14-abfallwirtschaftssatzung- |
2024-pdf. |
99600.htm |