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Kurzbezeichnung | Stadtentwässerungssatzung |
Bezeichnung | Stadtentwässerungssatzung vom |
30. |
November 2021 | |
Rechtsebene | Freiburg i. Br. |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung legt fest, dass die Stadt Freiburg i. Br. eine öffentliche Einrichtung zur Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksentwässerungsanlagen und Einleitungsbedingungen sowie Entwässerungsgebühren und Kanalbeiträge. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 02. Januar 2023 Review vom 14. August 2020 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Stadt Freiburg i. Br. |
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