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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Technische Regel für Rohrfernleitungsanlagen nach § 9 Absatz 5 der Rohrfernleitungsverordnung vom

8

25.

März 2010

Oktober 2023

Link zum RechtstextTRFL Rohrfernleitungsanlagen

Kerninhalte

Diese

Technische

technische Regel gilt für die Errichtung, den Betrieb, die Änderung

und

sowie die Prüfung von Rohrfernleitungsanlagen

.Sie bestimmt die Anforderungen sowohl an die Planung,

im Sinne der Rohrfernleitungsverordnung.
Die Abschnitte 1 bis 11 gelten für die Planung und den Bau, Abschnitt 12 für den Betrieb und die Überwachung

als auch an die Beschaffenheit

von Rohrfernleitungsanlagen.
Diese Regel ist im Sinne des deterministischen Ansatzes konzipiert, sodass primär Einflüsse, die die Rohrfernleitungsanlage schädigen können, vermieden werden.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 14. März 2024
Review vom 01. November 2020