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/wiki/spaces/KUN/overview Image Removed Image Removed 4 Bund 4.2 Verordnungen

 

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Link zum Rechtstext

Chemikalien-Verbotsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens

gefährlicher

und über die Abgabe bestimmter Stoffe,

Zubereitungen

Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz

in der Fassung der Bekanntmachung

vom

13

20.

Juni 2003

Januar 2017

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten, nach dem Chemikaliengesetz. Sie regelt zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen

  • Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter
Stoffe und Zubereitungen (siehe Anhang der Verordnung) bzw. von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen aus denen die verbotenen Stoffe/Zubereitungen freigesetzt werden können.TagsChemVerbotsVO; ChemVerbV; ChemVerbVO; ChemiVerbV; ChemiVerbVO; ChemiVerbotsV; ChemiVerbotsVO

 

  • gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten,
  • Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische einzuhalten sind.
Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAufbwSum_Diverse; BetrIng_SumGfstoff; F2_SumGfstoff_2; F2_SumOrganisation; FaSi_Gfstoff_Sum_4; FM_Gfstoff_Sum_4; FM_SumOrg; Inst_Gfstoff_Sum_4; Inst_SumOrg_3; ProdS_SumChem
Links zur Rechtsänderung

Review vom 15. Februar 2024
Review vom 01. Februar 2022
Review vom 1. Juli 2020