Insert excerpt | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Link zum Rechtstext | GUV-V C53 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Kerninhalte | Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Unternehmer, die Träger öffentlicher freiwilliger Feuerwehren oder öffentlicher Pflichtfeuerwehren sind, sowie für |
Sie enthält Bestimmungen zu Bau und Ausrüstung von Feuerwehreinrichtungen, legt persönliche Anforderungen an Feuerwehrangehörige fest und regelt das Verhalten im Feuerwehrdienst.
Bei der Umsetzung dieser Vorgaben wird sie durch die DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ – Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben unterstützt.Versicherte im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst, einschließlich der Nutzung von Feuerwehreinrichtungen, die für diese Versicherten bestimmt sind. Sie regelt neben der Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz Feuerwehreinrichtungen, Betrieb und Ordnungswidrigkeiten. Ihre Normtexte werden durch die DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ erläutert. Stellungnahme der DGUV hinsichtlich der Anwendbarkeitder DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ auf Feuerwehren mit hauptamtlichen Einsatzkräften | |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 03. Juni 2024 |