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Rechtspflichten beim Umgang mit Chemikalien
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Die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist in § 6 der Gefahrstoffverordnung [4] definiert und wird in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 ff. konkretisiert. Abb. 1 aus der TRGS 400 [2] zeigt das mögliche Vorgehen bei einer Gefährdungsbeurteilung auf.
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Um ggf. Aufwand zu sparen, sollte zunächst geprüft werden, ob auch ein vereinfachtes Vorgehen zur Gefährdungsbeurteilung möglich ist. Dies ist der Fall, wenn für eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen Maßnahmen als standardisierte Arbeitsverfahren zur Verfügung stehen, z. B. wenn
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- ist eine Anpassung der eigenen Bedingungen an das Expositionsszenario möglich (z. B. Installation einer lokalen Absaugung)?
- kann der Lieferant die Verwendung in einem sicheren Expositionsszenario aufnehmen (ggf. durch Aktualisierung seiner Registrierung)?
- unterstützt ein Alternativlieferant die jeweilige Verwendung?
- muss ein eigener Stoffsicherheitsbericht erstellt werden?
Pflicht zur Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten
Muss eine eigenständige bzw. normale Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, gilt es zunächst Art und Ausmaß der Expositionen unter Berücksichtigung aller Expositionswege zu ermitteln (siehe auch Abb. 1). Dabei ist die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten, welche in der TRGS 900 [9] definiert sind, bzw. anderer geeigneter Beurteilungsmaßstäbe nachzuweisen. Der Nachweis kann über nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden wie die Übertragung von Messergebnissen vergleichbarer Arbeitsplätze oder Berechnungen erfolgen, ist jedoch allgemein bei verbleibender Unsicherheit über die Höhe der Exposition und bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen mit messtechnischen Ermittlungsmethoden (Arbeitsplatzmessungen) durchzuführen [10].
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Die Dokumentation der vorhandenen Notfallmaßnahmen kann z. B. in einem Alarm- und Gefahrenabwehrplan erfolgen.
Unterrichtungspflicht
Nach dem Unfall, wenn der normale Betriebsablauf wieder hergestellt werden konnte, muss die zuständige Behörde nach § 18 GefStoffV [4] in Form einer Anzeige schriftlich vom Vorfall informiert werden.
Quellen / Links
[1] Europäische Chemikalienagentur (ECHA); Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung - Kapitel R.12: System der Verwendungsdeskriptoren: http://echa.europa.eu/documents/10162/13632/information_requirements_r12_de.pdf
[2] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; TRGS 400: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-400.pdf?__blob=publicationFile&v=7
[3] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; BekGS 408: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/Bekanntmachung-408.pdf?__blob=publicationFile&v=4
[4] Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet); GefStoffV: http://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/index.html
[5] EcoIntense; Gefahrstoffmanagement: http://www.ecointense.de/ecowebdesk-gefahrstoffmanagement
[6] OSIMA; Software: http://www.osima.de/gefaehrdungsbeurteilung-gefahrstoffv.html
[7] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; TRGS 420: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-420.pdf?__blob=publicationFile&v=5
[8 ]Amtsblatt der Europäischen Union; REACH-Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:396:0001:0851:DE:PDF
[9] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; TRGS 900: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-900.pdf?__blob=publicationFile&v=9
[10] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; TRGS 402: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-402.pdf?__blob=publicationFile&v=5
[11] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; TRGS 401: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-401.pdf?__blob=publicationFile&v=6
[12] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; TRGS 406: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-TRBA-406.pdf?__blob=publicationFile&v=3
[13] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; BekGS 910: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/Bekanntmachung-910.html
[14] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; TRGS 201: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-201.pdf?__blob=publicationFile&v=4
[15] BG RCI; Muster-Betriebsanweisungen: http://www.stbg.de/site.aspx?url=/sich_ges/betranw/index.html
[16] Bundesministerium der Justiz; ArbMedVV: http://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/index.html
[17] Auswertung aus Eco Compliance® Register: http://eco-compliance.de/register.html
Bildunterschriften
Tabelle 1: Überblick an Rechtsnormen mit Verwendungsverboten/-beschränkungen für Chemikalien [17]
Tabelle 2: Überblick stoff- oder tätigkeitsbezogene Technische Regeln für Gefahrstoffe [17]
Abb. 1: Mögliche Abläufe einer Gefährdungsbeurteilung [2]