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Bezeichnung | Abfallsatzung der Stadt Oberhausen vom |
16. Dezember |
2019 | |
Rechtsebene | Oberhausen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung der Stadt Oberhausen bestimmt, dass die Stadt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung wahrnimmt. |
Sie umfasst insbesondere neben Maßnahmen zur Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung |
und Recycling |
die Verwertung von Abfällen, das Einsammeln und Befördern, die Standortfindung, Planung, Errichtung, Erweiterung, Um- und Nachrüstung sowie den Betrieb der zur Entsorgung notwendigen Abfallwirtschaftseinrichtungen und Entsorgungsanlagen für nicht ausgeschlossene Abfälle, die im Stadtgebiet anfallen. |
Sie berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der Einrichtung der Abfallbeseitigung zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren zu erheben |
, und legt unter anderem den Gebührenmaßstab fest. | |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 18. Januar 2021 |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Stadt Oberhausen |
URL-Adresse |
recht/ortsrecht_der_stadt_oberhausen/ortsrecht-material/200101_abfallsatzung_ |