/wiki/spaces/KUN/overview 4 Bund 4.2 Verordnungen
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Link zum Rechtstext | Druckluftverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden. |
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. Aushangpflicht: Name, Anschrift und Telefonnummer des ermächtigten Arztes sind insbesondere in der Personenschleuse und im Erholungsraum auszuhängen. | |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | F2_SumOrganisation; F2_SumUnterweisung; FaSi_SumUnterweisung; FM_SumOrg; FM_SumUnterweisung; Inst_SumOrg_3; Inst_SumPrüfpf; Inst_SumUnterweisung |