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/wiki/spaces/KUN/overview Image Removed Image Removed 5 Technische Regeln TRGS

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können (Ausgabe März 2001)

Link zum RechtstextTRGS 614

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe schränkt die Verwendung von Azofarbstoffen ein, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können

.
Eine Auflistung der betroffenen Azofarbstoffe kann beim VCI, Fachausschuss Farbstoffe und organische Pigmente, Postfach 111943, 60054 Frankfurt, angefordert werden

.

Außerdem gibt

die Technische Regel

sie Maßnahmen zur Markierung von Mineralöl mit Azofarbstoffen vor.

 

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