/wiki/spaces/KUN/overview 5 Technische Regeln TRGS
Insert excerpt | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können (Ausgabe Mai 2007) |
Link zum Rechtstext | TRGS 615 |
Kerninhalte | Diese |
Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für die Herstellung und Verwendung wassermischbarer, wassergemischter und nichtwassermischbarer Korrosionsschutzmittel, flüchtiger Korrosionsinhibitoren (Dampfphasen-Korrosionsinhibitoren, |
„volatile corrosion |
inhibitors“, „VCI“) und von Korrosionsschutzfetten und -wachsen, die zum temporären Schutz von Metallgegenständen bestimmt sind |
. |
Diese TRGS
Sie richtet sich an |
Arbeitgeber derjenigen Betriebe, in denen Korrosionsschutzmittel |
hergestellt oder verwendet werden oder in denen Metalle mit anhaftenden Korrosionsschutzmitteln verarbeitet werden. Darüber hinaus richtet sie sich |
an |
Hersteller, Einführer und Inverkehrbringer von solchen Korrosionsschutzmitteln, als diese aufgefordert sind,
|
|
|
...