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Link zum Rechtstext | PIC-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Mit |
dieser Verordnung werden |
folgende Ziele verfolgt: |
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Der Austausch von Informationen ist für die Chemikalien des Anhangs I der Verordnung vorgeschrieben. Dabei sind unterschiedliche Verfahren definiert, weshalb der Anhang I in folgende drei Teile gegliedert ist:
Sie gilt für
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Die zuständige Behörde leitet die Notifikation bei vollständig vorhandenen Angaben an die ECHA weiter. Die ECHA übermittelt die Notifikation an die nationale Behörde des Einführers – spätestens 15 Tage vor der jeweils ersten Ausfuhr in jedem Kalenderjahr.
Die ECHA pflegt die Ausfuhr in die Datenbank ein und veröffentlicht entsprechende Angaben dazu. Eine separate Einfuhrentscheidung seitens der Kommission oder des Mitgliedstaats in dem eingeführt wird, ist nicht erforderlich.
Eine PIC-Notifikation wird von der Kommission erstellt und enthält neue Verbote oder Verwendungsbeschränkungen für die betroffene Chemikalie.
Anhang I Teil 2 enthält Chemikalien, die Kandidaten für eine solche PIC-Notifikation sind. Hierfür sind für die Ausfuhrnotifikation die Anforderungen des Anhangs IV zu erfüllen. Die Kommission entscheidet im Einzelfall in Abstimmung mit den betroffenen Mitgliedstaaten und der ECHA, ob der Einfuhr zugestimmt wird und ggf. unter welchen Bedingungen. Die Entscheidung liegt hier hauptsächlich bei der Kommission. Das PIC-Verfahren („Prior Informed Consent“ – „Zustimmung nach vorheriger Inkenntnissetzung“), das für Chemikalien des Anhangs I verbindlich ist, wird ebenfalls mit einer Ausfuhrnotifikation gemäß Anhang IV eingeleitet, wobei bereits definierte (Verwendungs-)Verbote zu berücksichtigen sind.
Die Kommission erlässt im Rahmen eines Durchführungsaktes eine Einfuhrentscheidung spätestens neun Monate nachdem ihr alle Dokumente vorlagen und sie diese an die Beteiligten (Mitgliedstaaten, ECHA) verteilt hat. Dabei werden Verbote anderer Rechtsvorschriften sowie spezifische Einfuhrentscheidungen von Mitgliedstaaten berücksichtigt. Nur mit erteilter Einfuhrgenehmigung der Kommission bzw. des betroffenen Mitgliedstaates darf diese tatsächlich durchgeführt werden.
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Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2024 Review vom 01. November 2023 Review vom 08. September 2023 Review vom 01. September 2023 Review vom 01. Mai 2022 Review vom 05. Oktober 2021 Review vom 02. Februar 2021 Review vom 01. Januar 2021 Review vom 01. August 2020 I ; II |