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POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen vom 17. Juli 2017

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger von POP-haltigen Abfällen.

Sie regelt die getrennte Sammlung und Beförderung dieser Abfälle und normiert ein Vermischungsverbot.

Sie legt zudem die Anforderungen an den Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder umweltverträglichen Beseitigung nach den allgemeinen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bzw. den speziellen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2004/850 (EU-POP-Verordnung) fest.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)AufbwSum_Diverse
Links zur Rechtsänderung

Review vom 06. Mai 2022 
Review vom 01. Dezember 2020