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Note

Das Gesetz wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2016 durch das Landestransparenzgesetz (LTranspG) abgelöst.


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesumweltinformationsgesetz vom 19. Oktober 2005

Link zum RechtstextLUIG - Rheinland-PfalzRP

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen. Dieses Gesetz

Es gilt für informationspflichtige Stellen des Landes, der landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie für private informationspflichtige Stellen.

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