Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Image Removed Image Removed

 

Insert excerpt
99 Archiv
99 Archiv
nopaneltrue

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landestransparenzgesetz vom 27. November 2015

Link zum Rechtstext LTranspG RP

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern.

Es gilt für alle transparenzpflichtigen Stellen des Landes (u.a. Behörden, Gemeinden, Gemeindeverbände) und regelt ihre Transparenzpflicht: Soweit keine öffentlichen oder privaten Belange entgegenstehen, müssen Umweltinformationen auf Antrag zugänglich gemacht werden. Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird.

Mit ihm wurden das frühere Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) und das Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) zusammengefügt und vollständig abgelöst.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 03. Dezember 2020