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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheit von Einrichtungen zur drahtlosen Übertragung von Steuerbefehlen (Ausgabe Oktober 1995

Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen (Ausgabe September 2008)

Link zum RechtstextBGR 149DGUV Regel 103-003

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel beinhaltet Rahmenbedingungen für Einrichtungen zur drahtlosen Übertragung von Steuerbefehlen, wenn im bedienergeführten Betrieb durch die Verwendung dieser Einrichtungen Gefahren entstehen könnenist anzuwenden bei Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen und auf den Umgang mit Einrichtungen bei diesen Arbeiten.