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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Benutzung von Schutzkleidung (AusgabeApril 1994Oktober 1995 - aktualisierte Fassung Oktober 2007) |
Link zum RechtstextBGR 189 | DGUV Regel 112-989 |
Zusatzinformationen | Checkliste - wiederkehrende Prüfung PSA gegen Absturz |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Schutzkleidung zum Schutz gegen mechanische Einwirkungen, Erfasstwerden durch bewegte Teile, thermische Einwirkung (z.B. Kälte und Wärme), Nässe, Wind, Stäube, Gase, heiße Dämpfe, elektrische Energie, Flammen, Funken, feuerflüssige Massen, chemische Stoffe (z.B. Säuren, Laugen, Lösemittel, Fette, Öle und feste Chemikalien), Mikroorganismen, Gefährdung durch den Fahrzeugverkehr (Warnkleidung) und Kontamination mit radioaktiven Stoffen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Am_SumPSA; FaSi_SumBescha_2; FaSi_SumBescha_3; FaSi_SumBescha_5 |
Links zur Rechtsänderung |