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Note |
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Die Verordnung wurde mit Wirkung zum 3. Dezember 2016 aufgehoben. Ihre Inhalte sind in die novellierte Arbeitsstättenverordnung eingeflossen. |
Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten vom 4. Dezember 1996 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die dient dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten.
Sie gilt nicht für die Arbeit an an 1. - Bedienerplätzen von Maschinen oder an Fahrerplätzen von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten,
2. - Bildschirmgeräten an Bord von Verkehrsmitteln,
3. - Datenverarbeitungsanlagen, die hauptsächlich zur Benutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt sind,
4. - Bildschirmgeräten für den ortsveränderlichen Gebrauch, sofern sie nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz eingesetzt werden,
5. - Rechenmaschinen, Registrierkassen oder anderen Arbeitsmitteln mit einer kleinen Daten- oder Meßwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung des Arbeitsmittels erforderlich ist,
sowie 6. - Schreibmaschinen klassischer Bauart mit einem Display.
Sie gilt zudem nicht in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, die Verordnung auszuhängen. |
Tags | BildschirmarbV; BildschirmarbVO; BildschirmarbeitsV; BildschirmarbeitsVO; BildscharbeitsV; BildscharbeitsVO |