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Note

Die AfPS GS 2014:01 wurde aufgehoben.


Link zum Rechtstext

GS-Spezifikation PAK

Bezeichnung

Prüfung und Bewertung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bei der Zuerkennung des GS-Zeichens – Spezifikation gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 ProdSG – Stand: 4. August 2014

Kerninhalte

Die GS-Spezifikation zur Prüfung und Bewertung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bei der GS-Zeichen-Zuerkennung stellt die Anforderungen für die Prüfung des Baumusters auf PAK im Rahmen der GS-Zeichen-Zuerkennung. Sie beschreibt das Verfahren der Prüfung durch die GS-Stelle und die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung, der Kategorisierung, Prüfung und Bewertung sowie die einzuhaltenden PAK-Höchstgehalte für Materialien von relevanten Kontakt-/Griff- und Betätigungsflächen.

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