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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheit

Einsatz von Seitenschutz

,

und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen

und Dachschutzwänden

als

Absturzsicherungen

Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten (Ausgabe

Oktober 2002

September 2018)

Link zum Rechtstext

BGI 807 (alt)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information findet Anwendung auf den Einsatz von Seitenschutz

, Randsicherungen, Umwehrungen und Brüstungen als Absturzsicherungen undDachschutzwänden

und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als kollektive Schutzvorrichtungen und als Sicherung zum Auffangen abrutschender Personen auf geneigten Flächen bei Bauarbeiten.

Sie gilt für Einsätze, bei denen die Absturzkante nicht mehr als 40 Meter über dem Gelände liegt.

Sie findet keine Anwendung auf Seitenschutz in Arbeits- und Schutzgerüsten und Schutzwände in Dachfanggerüsten sowie auf Einrichtungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände.