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Link zum Rechtstext | Sondernutzungsgebührenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und an Landesstraßen im Land Nordrhein-Westfalen - – für Bundesstraßen und Landesstraßen mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten - – werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben. |