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Kurzbezeichnung

Abfallgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung der Rhein-Hunsrück Entsorgung – Anstalt des öffentlichen Rechts – über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 21. Dezember 2005

Rechtsebene

Simmern

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die AöR Rhein-Hunsrück Entsorgung, die als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Rhein-Hunsrück-Kreis, zu dem auch die Verbandsgemeinde Simmern gehört, für die Abfallverwertung und -beseitigung zuständig ist, für die Inanspruchnahme ihrer Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung Benutzungsgebühren (ausschließlich) erhebt. Sie legt unter anderem die Entstehung der Gebührenschuld, den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 06. April 2021 

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Rhein-Hunsrück Entsorgung

URL-Adresse

http

https://www.rh-entsorgung.de/de/

Service

Unternehmen/Rechtliche-Grundlagen/Rechtliche-Grundlagen/

Gebuehrensatzung

Abfallgebuehrensatzung-

2014

2020.pdf