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Link zum Rechtstext | Naturschutzkostenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug der Naturschutzgesetze vom 11. Juni 2011 |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass für Amtshandlungen beim Vollzug der Naturschutzgesetze Gebühren erhoben werden. Sie legt die gebührenpflichtigen Tatbestände und Gebührensätze fest. |