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Link zum Rechtstext | Umweltinformationskostenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Landes-Umweltinformationsgesetzes vom 14. Juli 2006 |
Kerninhalte | Für Diese Verordnung bestimmt, das für die Übermittlung von Informationen aufgrund des Landes-Umweltinformationsgesetzes werden Umweltinformationsgesetzes Kosten erhoben werden. Die Sie regelt die gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie die Auslagen ergeben sich aus dem anliegenden Kostenverzeichnis, das Bestandteil dieser Verordnung istund Auslagen sowie Befreiungen und Ermäßigungen. |